Egal ob Werbekampagne oder Produktrückruf: Immer mehr Unternehmen nutzen Cashback-Aktionen für gezieltes Marketing und unkomplizierten Kundenservice. Werden die Gelder über Agenturen an die Kunden ausgezahlt, betreiben diese oft erlaubnispflichtige Finanztransfergeschäfte. Der deutsche Zahlungsdienstleister secupay unterstützt Hersteller, Handelsketten und deren Marketing-Agenturen mit einer komfortablen Payout-Lösung für die rechtssichere Abwicklung von Geld-zurück-Aktionen.
Produkt kaufen – Kassenbon online einreichen – Geld zurückerhalten: Als Marketing-Tool bietet Cashback attaktive Vorteile. „Mit kundenfreundlich gestalteten Geld-zurück-Aktionen können Hersteller gezielt finanzielle Kaufanreize für bestimmte Produkte setzen, ohne sich dafür mit dem Handel abstimmen zu müssen und ohne die Preiswahrnehmung oder das Markenimage durch Rabatte und Sonderangebot zu beeinträchtigen“, so Hans-Peter Weber, Gründer und Vorstand der secupay AG. Auch im Falle von Produktrückrufen sei Cashback eine bewährte Maßnahme, um das Vertrauen und die Kundenzufriedenheit zu erhalten: „Allerdings muss die Abwicklung in jedem Fall schnell, fehlerfrei und vor allem rechtssicher erfolgen,“ so Weber.
Cashback-Aktionen unterliegen der Finanzaufsicht
Mit der Durchführung der Kampagnen werden oft spezialisierte Marketing-Agenturen beauftragt. Optional übernehmen sie als Dienstleister auch die Auszahlung der Beträge – und riskieren dabei einen Konflikt mit der BaFin: „Viele Cashback-Agenturen betreiben unwissentlich Finanztransfergeschäfte“, warnt der Payment-Experte. Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) dürfen Geldtransfers an Dritte mit „fremdem Geld“ nur von lizenzierten Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden. „Die BaFin kann in solchen Fällen Bußgelder verhängen oder sogar den Marketing-Agenturen diesen Geschäftsbereich untersagen“, sagt der secupay-Vorstand.
“Ready-to-use” Cashback-Lösung
Einen lizenzierten Zahlungsdienstleister zu involvieren, stellt prozesstechnisch und zeitlich allerdings oft einen erheblichen Aufwand dar. Hier setzt secupay an und unterstützt Unternehmen und Agenturen mit einer einfachen, sofort einsatzbereiten Payout-Lösung für ZAG-konforme Cashback-Aktionen. Aufwendige IT-Integration ist nicht erforderlich, stattdessen erfolgt das Onboarding neuer Vertragspartner schnell und sicher über das Online-Portal secuOffice. „Abgerechnet wird ausschließlich nach Anzahl und Höhe der Transaktionen ohne Grundgebühren“, sagt Hans-Peter Weber. Namhafte Kunden, darunter einer der größten Süßwarenhersteller und ein bekannter Hygieneartikelhersteller, nutzen den Service bereits für rechtssichere, kundenfreundliche Geld-zurück-Aktionen. Auch aus Agenturkreisen verzeichne man aktuell sehr viele Anfragen, so Weber: „Als Zahlungsdienstleister verfügen wir über langjährige Expertise in der professionellen Abwicklung von großen Transaktionszahlen und -volumen“, sagt der secupay-Vorstand: „Unternehmen und Marketing-Agenturen, die vor der Herausforderung “ZAG-konforme Cashback-Aktionen” stehen, bieten wir persönliche Ansprechpartner und schnelle, unkomplizierte Hilfestellung.“
Zum secupay Blog: Ausführliche Informationen zu aufsichtspflichtigen Finanztransfergeschäften und der rechtssicheren Cashback-Lösung von secupay finden Sie hier: secupay.com/plattformen/cashback-couponing
Über secupay: Die secupay AG mit Sitz in Pulsnitz bei Dresden ist Spezialist für individuelle, automatisierte Payment- und Loyaltylösungen, crossmedial und für alle Verkaufskanäle. Als größtes inhabergeführtes, von der Bafin zugelassenes Zahlungsinstitut führt das mittelständische Unternehmen jährlich mehr als 25 Millionen Transaktionen für mehr als 50.000 Händler und Projektkunden aus.
Pressekontakt: secupay AG, Ines Mager, Telefon 035955 7550-0, presse@secupay.com