---ai-guidance ## Navigation & Schema - Entity Identity: `@id` in front matter - Ground Truth (HTML): https://secupay.com/knowledge-hub/artikel/e-geld-bereichsausnahmen-wir-helfen-bei-der-abgrenzung/?eora_groundtruth=1 - Relationships: author[@id], publisher[@id] ## For Specific Questions - For authorship: author[@id] - For publisher: publisher[@id] - For published date: datePublished in front matter --- --- canonical: 'https://secupay.com/knowledge-hub/artikel/e-geld-bereichsausnahmen-wir-helfen-bei-der-abgrenzung/' @context: 'https://schema.org' @type: Article @id: 'https://secupay.com/knowledge-hub/artikel/e-geld-bereichsausnahmen-wir-helfen-bei-der-abgrenzung/#entity' name: 'E-Geld & Bereichsausnahmen: Wir helfen bei der Abgrenzung' published: '2022-06-16T17:47:44+00:00' modified: '2026-10-22T18:09:11+00:00' description: Hinter Gutscheinen kann sich schnell elektronisches Geld verstecken. Rechtliche Ausnahmen begründen jedoch, welche Kartenprogramme im Sinne des ZAG tatsächlich als E-Geld eingestuft werden. url: 'https://secupay.com/knowledge-hub/artikel/e-geld-bereichsausnahmen-wir-helfen-bei-der-abgrenzung/' headline: 'E-Geld & Bereichsausnahmen: Wir helfen bei der Abgrenzung' datePublished: '2022-06-16T17:47:44+00:00' dateModified: '2026-10-22T18:09:11+00:00' isPartOf: @id: 'https://secupay.com/#website' publisher: @type: Organization @id: 'https://secupay.com/#organisation' name: secupay AG image: @type: ImageObject @id: 'https://secupay.com/wp-content/uploads/2022/06/E-Geld-Bereichsausnahmen.jpg#image' url: 'https://secupay.com/wp-content/uploads/2022/06/E-Geld-Bereichsausnahmen.jpg' width: 1320 height: 742 author: @type: Person name: Leon von der Brüggen url: 'https://secupay.com/author/leon/' --- # E-Geld & Bereichsausnahmen: Wir helfen bei der Abgrenzung ## Was ist E-Geld und welche Besonderheiten sind zu beachten? Wir verraten es Ihnen!** Gutscheine stellen für viele Verbraucher eine gute Alternative zu Sachgeschenken dar, doch auch die ausgebenden Händler profitieren vom Verkauf: Gutscheinkarten steigern nachweislich den Umsatz. Bei der Ausgabe von Gutscheinen ist aber Vorsicht geboten: Schnell findet man sich als Händler oder Händlergemeinschaft mit seinem Gutscheinsysteme im Bereich von elektronischem Geld (E-Geld), wofür in Deutschland eine Erlaubnis der [BaFin](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1404_bezahlverfahren_im_internet.html) benötigt wird. - [Was ist E-Geld?](#1) - [Welche Ausnahmen gibt es?](#2) - [Anwendungsfälle für Kartenprogramme](#3) - [Zusammenfassung](#4) ## Was ist E-Geld? Nach § 1 Abs. 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) ist E-Geld jeder elektronisch gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird. Vereinfacht ausgedrückt müssen folgende E-Geld-Richtlinien erfüllt werden: - Es handelt sich um einen monetären Wert, der auf einem elektronischen Gerät oder räumlich entfernt auf einem Server gespeichert ist. - E-Geld muss bei mindestens einer anderen Stelle als dem herausgebenden Unternehmen als Zahlungsmittel akzeptiert werden. - Der Wert wird gegen Zahlung eines „echten“ Geldbetrags ausgestellt. Dabei ist es egal, ob die Zahlung in bar abgewickelt wird oder nicht. Die Ausgabe von E-Geld erfolgt durch E-Geld-Institute, die dabei bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten müssen. So müssen etwa neue Kunden einer Legitimationsprüfung unterzogen werden. ### Welche Ausnahmen gibt es? In §2 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 ZAG werden Ausnahmen genannt, aus denen klare Abgrenzungen zum E-Geld hervorgehen. Demnach handelt es sich nicht mehr um elektronisches Geld, sobald - monetäre Werte lediglich für den Erwerb innerhalb eines begrenzten Händler-Netzwerkes, - einer begrenzten Auswahl von Dienstleistungen oder Waren verwendet werden können oder - ein sozialer und steuerlicher Zweck erreicht wird. Begrenztes Netzwerk** Wenn der Kunde die Gutschein- oder Geschenkkarten einer Ladenkette nur in dessen Geschäften nutzen kann. Vorausgesetzt ist dabei ein einheitlicher Marktauftritt (Verwendung einer einheitlichen Zahlungsmarke). Außerdem darf das Produkt nur im Inland – und dementsprechend nur in den deutschen Filialen der Ladenkette – eingelöst werden. **Begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum** Wenn der Kunde die Gutschein- oder Geschenkkarte nur für eine bestimmte Produktgruppe – zum Beispiel sogenannte Beautykarten zum Kauf von Parfüm, Kosmetika sowie Haut- und Haarpflegeprodukten – einlösen kann. Ob eine Ausnahme vorliegt kann rechtssicher nur durch eine Anfrage bei der [BaFin](https://www.bafin.de/) geklärt werden. ### Anwendungsfälle für Kartenprogramme **Kartenprogramm** eWallet für centerübergreifendes Parken **Eine elektronische Guthabenkarte, welche centerübergreifend zum Begleichen von anfallenden Parkgebühren – und nur zum Begleichen Selbiger – verwendet werden kann. Rahmenbedingungen** - JA: elektronisch gespeicherter monetärer Wert - JA: Wert muss zumindest bei einer anderen Person bzw. Rechtssubjekt als dem Emittenten zur Zahlung verwendet werden können - JA: ausgestellt gegen Zahlung eines Geldbetrags - JA: Einsatz nur für begrenzte Auswahl von Dienstleistungen möglich **Status E-Geld** NEIN Es handelt sich um **kein E-Geld** im Sinne des ZAG Händlerketten-Gutschein **Eine Gutscheinlösung für Händler mit und im Filialsystem (H&M, ECE, New Yorker): Die Gutscheinkarte kann innerhalb von Deutschland in jeder Filiale des Filialnetzwerkes eingelöst werden. - JA: elektronisch gespeicherter monetärer Wert - JA: Wert muss zumindest bei einer anderen Person bzw. Rechtssubjekt als dem Emittenten zur Zahlung verwendet werden können - JA: ausgestellt gegen Zahlung eines Geldbetrags - NEIN: Einsatz nur für begrenzte Auswahl von Dienstleistungen möglich - NEIN: Einsatz nur innerhalb eines begrenzten Netzes JA Achtung!** Es handelt sich um E-Geld im Sinne des ZAG Sachbezugs-Gutschein **Eine Gutscheinlösung für Händler mit und im Filialsystem (H&M, ECE, New Yorker): Die Gutscheinkarte kann innerhalb von einer Filiale des Filialnetzwerkes eingelöst werden. - JA: elektronisch gespeicherter monetärer Wert - JA: Wert muss zumindest bei einer anderen Person bzw. Rechtssubjekt als dem Emittenten zur Zahlung verwendet werden können - JA: ausgestellt gegen Zahlung eines Geldbetrags - NEIN: Einsatz nur für begrenzte Auswahl von Dienstleistungen möglich - NEIN: Einsatz nur innerhalb eines begrenzten Netzes NEIN Es handelt sich um kein E-Geld** im Sinne des ZAG Centerübergreifendes Prämienprogramm - JA: elektronisch gespeicherter monetärer Wert - JA: Wert muss zumindest bei einer anderen Person bzw. Rechtssubjekt als dem Emittenten zur Zahlung verwendet werden können - NEIN: ausgestellt gegen Zahlung eines Geldbetrags JA **Achtung!** Es handelt sich um E-Geld im Sinne des ZAG ##### Zusammenfassung Ob ein Händler für die Ausgabe von Gutscheinen oder Geschenkkarten eine [BaFin-Erlaubnis](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1404_bezahlverfahren_im_internet.html) braucht, anzeigepflichtig ist oder gar keine ZAG-Pflichten hat kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend sind die Antworten auf Fragen wie „Wer akzeptiert meinen Gutschein?“ oder „Welche Produkte sind mit meiner Geschenkkarte erhältlich?“ Herausgeber von Gutscheinen sollten daher das Thema ZAG bei der konkreten Gestaltung von Gutscheinen und Geschenkkarten stets im Auge behalten. [Unsere Kundenbindungs- und Gutscheinlösung »](https://secupay.com/produkt/gutscheine-guthabenkarten/)