Unter dem Motto „Jede Kilowattstunde zählt“, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck private Haushalte zum Energiesparen aufgerufen – ein Apell, den zahlreiche Energieversorger bundesweit mit eigenen Kampagnen unterstützen möchten. Ob Energiesparprämie, CO2-Ausgleich oder Öko-Rabatt: Mit unkomplizierten Geld-zurück-Aktionen belohnen Unternehmen ihre Kunden gezielt fürs Energiesparen. Doch Achtung: Für die rechtssichere Abwicklung solcher Aktionen bedarf es einer Bafin Lizenz. Der Zahlungsdienstleister secupay stellt seine unkomplizierte Lösung vor, die ohne Integrationsaufwand ganz einfach einsetzbar ist.
Wie funktionieren Geld-zurück-Aktionen?
Ein Beispiel: Kunden, denen es gelingt, ihren Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um mindestens zehn oder 20 Prozent zu senken, erhalten von ihrem Strom- oder Gasanbieter eine zusätzliche Prämie, die wahlweise dem Kunden- oder dem Bankkonto gutgeschrieben wird. Energiesparwettbewerbe sind für die Energiebranche aktuell ein besonders sinnvolles und nachhaltiges Instrument zur Kundenbindung. Kunden sparen bares Geld, Stadtwerke profilieren sich als zuverlässige und kundenorientierte Versorger, die Klimaschutz und gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen. Auch in anderen Branchen sind Geld-zurück-Aktionen denkbar: Autohäuser können beispielsweise Käufern eines e-Autos oder eines sparsamen Neuwagens „Kilometergeld“ zahlen. Marktplätze oder Onlinehändler können den Verzicht auf klimaschädliche Retouren belohnen oder gezielte Kaufanreize für regionale oder energiesparende Produkte setzen. Wichtig: Damit die Aktion nicht zum Marketing-Flop wird, muss die Abwicklung unkompliziert, fehlerfrei und vor allem rechtssicher erfolgen.
Geld-zurück-Aktionen unterliegen der Finanzaufsicht
Wichtig zu wissen: Bei Geld-zurück-Aktionen, im Handel oder bei Markenprodukten auch als Cashback bekannt, handelt es sich in der Regel um sogenannte Finanztransfergeschäfte. Als solche unterliegen sie der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) dürfen Geldtransfers an Dritte mit „fremdem Geld“ nur von bafin-lizenzierten Zahlungsdienstleistern ausgeführt werden. Wer sich bei der Durchführung von Geld-zurück-Aktionen nicht an die Regeln hält, muss mit harschen Konsequenzen rechnen: Die BaFin kann Bußgelder verhängen oder schlimmstenfalls sogar die Einstellung des Geschäftsbetriebs fordern. Ein Risiko auch für die beauftragten Marketingdienstleister.
“Ready-to-use”-Lösung von secupay
Einen lizenzierten Zahlungsdienstleister zu involvieren, stellt insbesondere in der Energiewirtschaft prozesstechnisch und zeitlich oft einen erheblichen Aufwand dar. Hier setzt secupay an. Der deutsche Payment-Spezialist unterstützt Unternehmen aus allen Branchen mit einer einfachen, sofort einsatzbereiten Payout-Lösung für ZAG-konforme Geld-zurück-Aktionen. Aufwendige IT-Integration ist nicht erforderlich, stattdessen erfolgt das Onboarding neuer Vertragspartner sehr schnell über das Online-Portal secuOffice. Abgerechnet wird ausschließlich nach Anzahl und Höhe der Transaktionen ohne Grundgebühren. Stadtwerken, die vor der Herausforderung “ZAG-konforme Geld-Rückzahlung” stehen, bieten wir unabhängig vom Standort persönliche Ansprechpartner und schnelle, unkomplizierte Hilfestellung.