Mehr Umsatz durch treue Kunden

Gutscheine im Scheckkartenformat

Digitale Gutscheine & Coupons
Bieten Sie Gutscheine auch in digitaler Form, rund um die Uhr online kaufbar – für neues Umsatzpotential ohne Mehraufwand.

City- und Centercards

Treuekarten mit Comeback- Garantie
Bonifizieren Sie die Einkäufe Ihrer Kunden und ermöglichen Sie die Bonus-Einlösung erst beim nächsten Einkauf.
Gutscheine im Scheckkartenformat
Sofortige Liquidität durch Gutscheinverkäufe
Schaffen Sie mit Gutscheinkarten attraktive Zusatzumsätze nach dem Prepaid-Prinzip. Das Einlösen am POS erfolgt kontaktlos oder über eine optische Erfassung der Kartendaten an der Kasse, am Tablet oder EC-Terminal. Restbeträge bleiben im System gespeichert und müssen nicht mehr händisch nachgehalten werden. Auch die Umtauschquote sinkt. Dadurch sparen Sie sich Verwaltungsaufwand und sind rechtlich immer auf der sicheren Seite.













Mehrwert ohne Mehraufwand
Gutscheinsystem für Ihren Händlerverbund
- Individuell aufladbare Gutscheine im Scheckkartenformat
- Akzeptanz mit WebApp im Browser, am EC-Terminal oder mit der Kasse
- Erstellung der Händlerabrechnungen und Organisation der Auszahlungen
- Online-Verkauf und Versand der Gutscheine automatisch per E-Mail oder per Post
- Wiederaufladung von Sachbezugs-Gutscheinen durch Arbeitgeber im Gutscheinportal

Kunden binden und Besuchsanreize schaffen
Steigern Sie die Bonsumme Ihrer Kunden und erhöhen Sie zugleich die Häufigkeit ihrer Besuche – ganz ohne teure Rabattaktionen, die Ihre Margen drücken. Mit secucard können Ihre Kunden bei jedem Einkauf einen Bonus sammeln, der als Prämie oder Preisvorteil erst beim nächsten Besuch eingelöst werden kann – unsere Kunden-Comeback-Garantie. Durch die zielgenaue Ansprache Ihrer Stammkunden mit unserem Kommunikationstool secuAction setzen Sie weitere Anreize zum Besuch Ihres Geschäfts.
Kartenverwaltung & gezielte Kundenkommunikation


Aktuelle Nachricht vom 16.06.2022
E-Geld und seine Besonderheiten
Hinter Gutscheinen kann sich schnell elektronisches Geld verstecken. Rechtliche Ausnahmen begründen jedoch, welche Kartenprogramme im Sinne des ZAG tatsächlich als E-Geld eingestuft werden.