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Lastschriftmandat

Auch Einzugsermächtigung: Einwilligung des Kontoinhabers, Geld per Lastschrift vom Konto abzubuchen. Die Einzugsermächtigung muss dem Unternehmen, das Geld per Lastschrift vom Konto des Kunden abbuchen möchte, zuvor erteilt werden und kann vom Kontoinhaber jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist schriftlich widerrufen werden.

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