Anteil des jeweiligen Stakeholders an einem Zahlbetrag. Beispiel: Der vom Kunden gezahlte Kaufbetrag auf einem Online-Marktplatz wird anteilig zwischen mindestens zwei Stakeholdern, nämlich dem Betreiber der Plattform und dem Anbieter der Ware aufgeteilt. Darüber hinaus müssen möglicherweise auch Anteile für weitere Stakeholder berücksichtigt werden, beispielsweise für die Zahlungsabwicklung, die Finanzierung oder die Absicherung der angebotenen Ware oder Leistung.