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Bundesregierung stellt Crowdfunding auf den Prüfstand

Crowdfunding ist ein wachsender Markt. Vor allem für Start-ups ist es zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument avanciert.

Gemäß einer Erhebung von crowdinvesting.de wurden im Zeitraum von Januar bis März 2017 auf dem deutschen Markt Projekte in Höhe von 5,1 Millionen Euro erfolgreich finanziert ­– allein im Unternehmenssektor. Gemessen am Vorjahreszeitraum bedeutet das ein Plus von 69 Prozent. Interessenvertreter dieses Segments fordern von der Bundesregierung weniger regulatorische Beschränkungen zur Stärkung dieses Finanzierungsweges. Die Regierung steht aber gerade dem Einsatz von Crowdfunding zur Immobilien­finanzierung kritisch gegenüber und prüft aktuell die Wirkung des Kleinanleger­schutzgesetzes.

Mit Crowdfunding lassen sich Projekte, Produkte und Geschäftsideen finanzieren. Das Prinzip: Eine Vielzahl an Menschen unterstützt ein Projekt als Kapitalgeber. Crowdfunding-Projekte werden in der Regel über das Internet organisiert. Im Vorfeld wird eine Mindestsumme definiert, die in einem festlegten Zeitraum erreicht werden muss, damit das Crowdfunding erfolgreich ist und das Projekt realisiert werden kann. Die Unterstützer erhalten eine nicht-finanzielle Gegenleistung, eine Art Dankeschön. Förderer von Filmprojekten können beispielsweise eine kleine Statistenrolle erhalten oder im Abspann Erwähnung finden. Da es sich um eine Art Vorverkauf handelt, ist Crowdfunding sehr gut als Test für das Marktpotenzial einer Idee geeignet.

Die Schwarmfinanzierung ist auch für ihre skurrilen Blüten bekannt. Beispielsweise sammelte ein Amerikaner 55.000 Dollar auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter ein. Der Verwendungszweck ist kurios: Das Geld diente der Zubereitung seines ersten Kartoffelsalates.

Während das klassische Crowdfunding auf der Idee der Spende oder der nicht finanziellen Gegenleistung basiert, werden beim Crowdinvesting die Kapitalgeber finanziell am Projekterfolg beteiligt. Die Mikro-Investitionen haben eigenkapitalähnlichen Charakter. Die Crowd nimmt hierbei die Rolle von Investoren ein. Jede Person, die in das Unternehmen investiert, erhält Anteile. Somit wird jeder Investor Mitbesitzer und kann am Erfolg des Unternehmens partizipieren. In Deutschland ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, echte Anteile durch Crowdfunding zu erwerben. Eine Regulierung erschwert dies und führt häufig dazu, dass anstelle davon Darlehen vermittelt werden. Die entsprechende Regulierung wurde mit dem Kleinanlegerschutzgesetz ausgeführt.

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Neuer Regulierungsrahmen für Crowdfunding?

Das Kleinanlegerschutzgesetz wird von der Bundesregierung aktuell kritisch überprüft. Seit 2015 setzt das Gesetz enge Grenzen, wie viel Geld Unternehmen von Anlegern einwerben dürfen. Die EU hat im Rahmen der Europäischen Kapitalmarktunion beschlossen, den Zugang von Unternehmen zu alternativer Finanzierung deutlich zu verbessern. Im Zuge der Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes richtet der „Bundesverband Crowdfunding“ einen Appell an die Bundesregierung, einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen.

Nachdem in den vergangenen Monaten die Wirkung des Gesetzes einer Prüfung unterzogen wurde, hat sich bei einigen Politikern die Ansicht verfestigt, dass die neue Finanzierungsform mitverantwortlich für die Überhitzung des Wohnungsmarktes sein könnte. Es gibt daher Erwägungen, sämtlichen durch Crowdfunding finanzierten Immobilienprojekten die Befreiung von der Prospektpflicht zu entziehen. Das würde bedeuten, dass die Finanzierungen Laufzeiten von mindestens 24 Monaten haben müssen. Experten warnen. Ihrer Ansicht nach würde vielen Immobilienprojekten so die Chance genommen, eine passende Finanzierung zu erhalten. Für Crowdfinanzierungs-Plattformen für Immobilien könnte dies das Aus bedeuten. Auch Projektentwickler und Baufirmen würde nach Expertenmeinung ein innovativer und schneller Zugang zum Kapital versperrt werden.

Der „Bundesverband Crowdfunding“ empfiehlt der Bundesregierung, keine weiteren Einschränkungen für Schwarmfinanzierungen zu etablieren und plädiert für eine Ausweitung der bestehenden Befreiungsvorschriften für derartige Finanzierungen auf alle Vermögensanlagen sowie Wertpapiere. Nur so könne ein einheitlicher Regulierungsrahmen für Crowdfunding geschaffen und das Marktwachstum nicht gehemmt werden.

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