Glossar Inhalt

Finanztransfergeschäft

Erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Dabei übermittelt der Zahlungsdienstleister Geldbeträge von Dritten, zu denen keine kontenmäßige Beziehung besteht. Beispiel: Im Rahmen einer Cashback-Aktion zahlt der Zahlungsdienstleister Kunden eines Supermarkts umsatzabhängige Gutschriften für den Kauf bestimmter Produkte aus oder erstattet den Kaufbetrag nach einem Produktrückruf durch den Hersteller.

Unser Fachwissen für Ihre Unternehmung!

suche-navigation
Wie können wir Ihnen helfen?
Die Darstellung der Website kann nicht in vollem Umfang abgebildet werden.

Um diese Seite vollumfänglich nutzen zu können, wechseln Sie Ihren Browser bitte zu Firefox, Edge oder Chrome.