Kurz für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmen beachten müssen, damit ihre Aufzeichnungen vom Finanzamt anerkannt werden. Dazu zählen folgende Grundsätze: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit und fortlaufende Aufzeichnung, Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.