Auch Interchange Fee Regulierung: 2015 europaweit eingeführte Regulierung des mulilateralen Interbankenentgelts für Kartenzahlungen in der EU (siehe auch Interchange Fee). Seither dürfen kartenausgebende Banken der Händlerbank maximal 0,2 % vom Umsatz für private Debitkartenzahlungen und 0,3 % für private Kreditkartenzahlungen ihrer Kunden berechnen. Das Interbankenentgelt reicht die Händlerbank in der Regel zusammen mit weiteren Gebühren an ihre Vertragspartner (Händler) weiter. Die MIF-Regulierung gilt nicht für Firmenkreditkarten, Kundenkarten und Karten von außerhalb der EU.