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ZAG

Kurz für Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Das Gesetz regelt das Erbringen von Zahlungsdiensten in Deutschland. Wer in Deutschland als Zahlungsinstitut gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringt, benötigt die Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin. Um von der BaFin zugelassen zu werden, müssen Zahlungsinstitute neben ausreichend Kapital unter anderem nachweisen, dass Kundengelder im Falle einer Insolvenz geschützt sind.

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