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Zahlungsdienste gemäß ZAG

Unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen in Deutschland folgende Zahlungsdienste: Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen, Kartenzahlungen mit und ohne Kreditgewährung, Finanztransfergeschäfte, die Tätigkeit als Acquirer (Händlerbank) oder Issuer (kartenausgebende Bank), Zahlungsauslösedienste wie Paypal sowie Kontoinformationsdienste. Wer diese Dienste gewerblich anbieten will, benötigt eine BaFin-Lizenz.

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