Mit den neuen Anforderungen zur Terminalzertifizierung TA 7.2 und DC POS 3.0 wird der Betrieb von POS-Terminals zusätzlich gesichert und vereinheitlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Kontaktloses Bezahlen“. Dieses wird mit den Regularien nicht nur zusätzlich geschützt, sondern auch vereinfacht. Für Händler bedeutet diese Änderung, dass sie ihren Kunden mehr Sicherheit und Komfort bieten. Sie bedeutet auch, dass Terminals an den neuen Standard angepasst werden müssen. Wenn möglich, mit einem Softwareupdate. Andernfalls muss das Terminal getauscht werden. Zunächst betroffen sind Händler, die aktiv Kreditkarten akzeptieren – bis 2024 jedoch alle.
Über das kontaktlose Bezahlen
Einer repräsentativen Studie* der deutschen Bundesbank zufolge wird die kontaktlose Kartenzahlung immer mehr zur Norm. Laut Studie macht diese mehr als die Hälfte aller Transaktionen mit Girocard oder Kreditkarte aus. Auch die Pandemie hat dazu beigetragen: Ungefähr die Hälfte der Befragten bevorzugte die Zahlweise aus Hygienegründen.
Bei der Betrachtung der Entwicklungen bezüglich Girocard wird der Trend besonders deutlich:
- In Deutschland befinden sich etwa 100 Millionen Girocard im Umlauf, davon unterstützen inzwischen rund 80 Millionen das kontaktlose Bezahlen.
- Auch Händler haben aufgerüstet: Mittlerweile bieten über 87% ** der Girocard-Akzeptanzstellen die Zahlweise an.
- Im Jahr 2021 betrug der Anteil der kontaktlosen Girocard Transaktionen 72,6%.***
Das Einbinden der Zahlmethode ist einfach. Händler, die Girocard akzeptieren, müssen die Funktion nur einmal am POS aktivieren. Daraus ergeben sich dann viele Vorteile für sie:
- Sie ermöglichen ihren Kunden bequemeres Zahlen – inzwischen ohne PIN-Eingabe bis 50 €.
- Mit der Möglichkeit der kontaktlosen Zahlung bieten sie Kunden außerdem eine hygienische Lösung, die aktuell verstärkt nachgefragt wird.
- Sie stellen Kunden eine breitere Palette an Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- Durch der Einsatz des NFC bieten sie zudem eine sehr sichere Zahlung.
* Deutsche Bundesbank ** girocard.eu ***EHI
Wer bestimmt die Regularien?
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) definiert im Technischen Anhang (TA) Regeln für den deutschen Zahlungsverkehr. Alle Betreiber von Girocard-Terminals müssen sich an diese Bestimmungen halten. Zudem haben die DK und die deutschen Kreditkarten-Acquirer (Akzeptanzunternehmen) gemeinsam ein Zulassungsverfahren für den Terminal-Betrieb entwickelt – die DC POS-Regularien. Diese gelten sowohl für Debit- und Kreditkarten als auch für die Girocard. DC POS bestimmt die technischen und funktionalen Anforderungen an die Terminals. Geräte mit dieser Zulassung können alle Karten akzeptieren und abwickeln.
Welche Änderungen ergeben sich?
Der neue Technische Anhang 7.2 beinhaltet erstmalig das gemeinsame Zulassungsverfahren nach DC POS 3.0, für kontaktlose und kontaktbehaftete Zahlungen. Und damit auch einheitliche Standards für Zahlungen über NFC-Technologie – für Karten oder Mobiltelefon. Mit den aktualisierten Richtlinien wird insbesondere die kontaktlose Zahlung zusätzlich gesichert und weiter vereinfacht. Unter anderem wurden folgende Änderungen bestimmt:
- Der Zahlungsverkehr wird mit neue Sicherheitsanforderungen zusätzlich geschützt und hierbei besonders das kontaktlose Bezahlen.
- Um das kontaktlose Zahlen zu erleichtern, wird der Cardholder Verification Method (CVM)-Limit auf 50 EUR erhöht. Das bedeutet, dass hierbei der PIN erst ab 50 Euro abgefragt wird.
- Für mehr Komfort bei kontaktlosem Bezahlen, wird die Single-Tap-Funktion eingeführt. Das bedeutet, dass wenn eine PIN-Eingabe notwendig ist, die Karte nicht eingeführt oder ein zweites Mal vor das Gerät gehalten werden muss. Die Transaktion wird also in einem Zug ausgeführt.
- Für bestimmte Branchen (z.B. Autovermietung) gilt nun die Teilautorisierung bei Zahlungen und Reservierungen. Diese Funktion erlaubt die Verarbeitung eines reduzierten Betrages.
- Durch die Dynamic Currency Conversion (DCC) ist auch kontaktloses Zahlen in Landeswährung möglich.
Vereinfachung der Starken Kundenauthentifizierung
Mit der Payment Services Directive 2 (PSD2) sind deutsche Zahlungsdienstleister seit einiger Zeit verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen, eine starke Kundenauthentifizierung bei Zahlungen am POS zu verlangen. Dafür wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung geprüft und autorisiert. Auch die Handhabung dieser wird für die kontaktlose Kreditkartenzahlungen durch die neuen Regularien verbessert. Im Sinne der TA 7.2 und DC POS 3.0 ändert sich in diesem Zusammenhang nun Folgendes: Ist eine starke Kundenauthentifizierung notwendig, muss das Terminal die Transaktion ohne erneuten Lesevorgang (im Sinne des oben beschriebenen Single Tap) weiterführen und die geforderte Authentifikation vom Kunden verlangen, z.B. mit online oder offline PIN. Die Karte muss also nicht zusätzlich in den Chip-Leser gesteckt werden. Somit wird der Bezahlvorgang erleichtert.
Implementierung und zeitlicher Ablauf
Die bestehenden, nach TA 7.1/ DC POS 2.5 zertifizierten, Terminals können zunächst weiter betrieben werden. Die Umsetzung der TA 7.2/ DC POS 3.0 soll bis zum 31.12.2024 schrittweise erfolgen. Der zeitliche Ablauf:
Neue, in den Markt eingeführten, Terminals müssen der TA 7.2 und DC POS 3.0 entsprechen.
Bei Terminals, die nicht TA 7.2 konform sind, wird eine zusätzliche Gebühr von 4,4 Basispunkten max. jedoch 44 Cent auf alle Mastercard-Transaktionen erhoben.
Alle aktiv eingesetzten POS-Terminals müssen den TA 7.2 und DC POS 3.0 Bestimmungen entsprechen.
Bei Terminals, die nicht TA 7.2 konform sind, wird eine zusätzliche Gebühr von 2,9 Basispunkten max. jedoch 29 Cent auf alle Mastercard-Transaktionen erhoben.
Bei TA 7.1/ DC POS 2.5 Terminals werden die kontaktlosen Funktionen (bei Girocard) abgeschaltet. Bis dahin sollte auf TA 7.2/ DC POS 3.0 umgestellt werden.
Neue, in den Markt eingeführten, Terminals müssen der TA 7.2 und DC POS 3.0 entsprechen.
Bei Terminals, die nicht TA 7.2 konform sind, wird eine zusätzliche Gebühr von 2,9 Basispunkten max. jedoch 29 Cent auf alle Mastercard-Transaktionen erhoben.
Bei Terminals, die nicht TA 7.2 konform sind, wird eine zusätzliche Gebühr von 4,4 Basispunkten max. jedoch 44 Cent auf alle Mastercard-Transaktionen erhoben.
Bei TA 7.1/ DC POS 2.5 Terminals werden die kontaktlosen Funktionen (bei Girocard) abgeschaltet. Bis dahin sollte auf TA 7.2/ DC POS 3.0 umgestellt werden.
Alle aktiv eingesetzten POS-Terminals müssen den TA 7.2 und DC POS 3.0 Bestimmungen entsprechen.
Terminalübersicht
Wir zeigen Ihnen, welche POS-Terminals per Software aktualisiert werden können und welche ersetzt werden müssen:
- Ingenico Desk 3500
- Ingenico Desk 5000
- Ingenico Lane 5000
- Ingenico Move 3500
- Ingenico Move 5000
- Ingenico Telium iCT
- Ingenico Telium iWL
- Ingenico Telium iPP
- CCV Vx680
- CCV Vx520
- CCV Go
- Verifone H5000