Dem Mobile Payment mangelt es in der Bevölkerung noch an Akzeptanz. Der Deutsche liebt traditionell sein Bargeld, dem Bezahlen mit dem Smartphone begegnet er mit Berührungsängsten. Viele Verbraucher sehen sich diesbezüglich nicht ausreichend informiert oder haben Sicherheitsbedenken. Der europäische Gesetzgeber wirkt der allgemeinen Skepsis jetzt entgegen. Mit den neuen eIDAS-Vertrauensdiensten werden die Rechtssicherheit und Integrität elektronischer Transaktionen gestärkt und somit Hemmnisse abgebaut.
Seit dem 01.07.2016 können in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im europäischen Wirtschaftsraum Vertrauensdienste nach eIDAS-Verordnung angeboten werden. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 harmonisiert die elektronische Identifizierung und die Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Website-Zertifikate.
eIDAS (Electronic identification and trust services) ersetzt nicht nur die alte EU-Signaturrichtlinie, sondern weitgehend auch das deutsche Signaturgesetz. Die Verordnung stellt das höhere Gesetz dar und besitzt damit „Anwendungsvorrang“.
Was bezwecken die neuen Regelungen zu elektronischen Vertrauensdiensten?
Mit der Veröffentlichung der eIDAS-Verordnung wurde die Basis für eine europaweite, rechtsgültige elektronische Kommunikation und sichere elektronische Identifizierung geschaffen. Mit Hilfe der Vertrauensdienste können zukünftig Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen digitale Dokumente wie Angebote, Bestellungen, Verträge u.v.m. innerhalb der Europäischen Union auf einer einheitlichen Rechtsbasis austauschen.
Welche Bereiche werden von den eIDAS-Vetrauensdiensten berührt?
Verfahren, Algorithmen und Formate zur Erzeugung von Integrität und Authentizität sollen für alle normiert, heterogen und kompatibel sein. eIDAS regelt unter anderem die elektronische Identifizierung sowie die Anwendung von elektronischen Vertrauensdiensten in folgenden Bereichen:
• Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln oder elektronischen Zeitstempeln
• Zustellung elektronischer Einschreiben
• Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung
• Bewahrung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten, die diese Dienste betreffen
Elektronische Ausweise, Signaturen und Zeitstempel, aber auch elektronische Zustell- und Speicherdienste werden so durch eIDAS europaweit vergleichbar und gegenseitig nutzbar.
Welche Vorteile bieten eIDAS und die digitale Signatur im Speziellen?
Durch die Standardisierung und neuen technischen Spezifikationen wird ein europaweit einheitliches Sicherheitsniveau für elektronische Transaktionen geschaffen. Geforderte Nachweispflichten zu Herkunft oder Uhrzeit können nachweisbar digital abgebildet werden. Die unterschiedlichen Bausteine, wie elektronisches Siegel oder Zeitstempel, lassen digital übermittelte Unterlagen in Zukunft zu rechtssicheren Dokumenten werden.
Die größte Auswirkung für den Einzelnen wird hierbei die sogenannte Fernsignatur darstellen. Dem Bürger wird es ermöglicht, auf seinem Smartphone qualifizierte Signaturen zu erstellen, ohne dabei auf zusätzliche Komponenten wie Kartenlesegerät oder Signaturkarte angewiesen zu sein. Das System kann also nahezu überall eingesetzt werden. Dank eIDAS werden digitale Signaturen dieser Art rechtlich einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Digitales Bezahlen – Wie sieht die Praxis aus?
Gemäß einer Umfrage des Telekommunikationsverbandes Bitkom ist momentan nur ungefähr ein Drittel der deutschen Verbraucher bereit, mit dem Smartphone zu bezahlen. Die Prognosen weisen jedoch den Weg in eine digitale und bargeldlose Zukunft. Es ist demnach nicht die Frage, ob Mobile Payment sich durchsetzen wird, sondern wann. Hier scheiden sich allerdings die Geister, denn der bereits des Öfteren prognostizierte Durchbruch steht bislang noch aus. Bisher hat sich kein bestimmtes Bezahlsystem auf dem deutschen Markt als maßgebliche Methode durchsetzen können. Diverse Bezahldienste buhlen um die Gunst des Verbrauchers.
In vielen deutschen Supermärkten kann man bereits mit NFC-fähigen Smartphones bezahlen. NFC (Near Field Communication) bringt dabei die Technik kontaktloser Smartcards wie Bank- oder Kreditkarten auf das Smartphone, das der Kunde zum Bezahlen dann nur noch nahe an das Kassenterminal halten muss.
Solange die Vorbehalte der Kunden gegenüber elektronischen Bezahlmethoden jedoch nicht umfangreich ausgeräumt sind, wird auch in naher Zukunft keine breite Akzeptanz geschaffen werden können. Die eIDAS-Vertrauensdienste sind dabei ein wichtiger Schritt, um in puncto neue Bezahltechnologien grenzüberschreitend ein gleiches Maß an Vertrauen und Verlässlichkeit zu bilden.