PaymentWissen zahlt sich aus

Bezahlen an Ladesäulen: Kartenzahlung muss möglich sein

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) sorgt seit dem 13. April für Neureglungen beim ad-hoc Laden

Betreiber von Ladestationen müssen an Ihren Ladesäulen ab sofort bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten per Kredit-, Debit- oder Girokarte anbieten. Wir erklären Ihnen, welche Ladestationen betroffen sind und wie secupay bei der rechtskonformen Umsetzung unterstützen kann.

Stichtag 13. April 2024: EU regelt Bezahlen beim Stromtanken neu

Unterwegs an der Schnelllade-Station spontan etwas Strom tanken – dazu mussten E-Autofahrer bisher  die Apps des Stromanbieters aufs Smartphone laden oder eine Ladekarte benutzen. Zu umständlich findet die EU-Kommission: Um die E-Mobilität europaweit weiter voranzutreiben, soll das Bezahlen an öffentlichen E-Ladestationen einfacher und kundenfreundlicher werden. Die neue EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) sieht vor, dass Schnellladesäulen mit einer Leistung ab 50 kw ab sofort mit der Option zur Kartenzahlung aus- oder nachgerüstet werden müssen.

Die AFIR ist am 13. April 2024 in Kraft getreten und hat Vorrang vor nationalen Gesetzen. Die ursprünglich für Mitte 2024 geplante deutsche Ladesäulenverordnung LSV wird somit hinfällig. Für Betreiber von Schnelllade-Stationen bedeutet das:

  • Neue Schnellladesäulen, die nach dem 13. April 2024 errichtet werden oder in Betrieb gehen, müssen eine Möglichkeit zur Kartenzahlung bieten.
  • Bestehende Schnellladesäulen müssen nachträglich mit einem Kartenlesegerät ausgerüstet werden, wenn sie entlang der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) liegen. Dafür gewährt die EU allen Betreibern eine Frist bis zum 1. Januar 2027.

Pflicht oder Kür: Umrüsten lohnt in jedem Fall

Bestehende Schnelllade-Stationen abseits der europäischen Hauptverkehrsrouten, sowie bestehende Ladesäulen mit einer Leistung von weniger als 50 kw haben Bestandsschutz und müssen per Gesetz nicht nachträglich mit einem Kartenterminal nachgerüstet werden. Neue Ladesäulen müssen dagegen grundsätzlich mindestens eine bargeldlose Zahlungsoption für spontanes Laden ohne App anbieten – auch wenn die Ladeleistung unter 50 kw liegt. Es ist also davon auszugehen, dass immer mehr Kunden schon bald unkomplizierte Ad-hoc-Zahlungsmöglichkeiten beim Stromtanken erwarten und Ladesäulen mit kundenfreundlicher Kartenzahlung bevorzugen. Das Nachrüsten des eigenen Ladenetzes lohnt für Betreiber also unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung.

Kreditkarte, Girokarte, QR-Code: Die neuen Zahlungsmöglichkeiten im Überblick

Wichtig zu wissen: Laut AFIR ist grundsätzlich keine Zahlungsart verboten. An neuen Ladesäulen müssen jedoch auf jeden Fall auch Ad-hoc-Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden,

  • an Schnelllade-Stationen ab 50 kw: Kartenzahlungen mit mindestens einem gängigen und weit verbreiteten Kartensystem wie Mastercard, Visa oder Girocard.
  • an Ladestationen unter 50 kw: Kartenzahlungen mit mindestens einem gängigen und weit verbreiteten Kartensystem wie Mastercard, Visa oder Girocard ODER alternativ Bezahlen mit dynamischem QR-Code. Ein statischer QR-Code, beispielsweise als Aufkleber an der Ladesäule, erfüllt die EU-Verordnung dagegen nicht.


Technisch bedeutet das: Je nach Typ müssen Ladesäulen entweder mit einem Kartenterminal ausgerüstet sein oder zumindest über ein Display verfügen, das dynamisch für jede Transaktionen einen neuen Einmal-Code generiert. Kartenterminals sollten neben der Kontaktlos-Funktion auch über einen Chipkartenleser und ein PIN-Pad verfügen, um sowohl physische als auch mobile und kontaktlose Kartenzahlungen zu ermöglichen. Laut AFIR ist es zulässig, dass mehrere Ladepunkte ein gemeinsames Terminal in unmittelbarer Nähe nutzen – ähnlich wie an vielen Tankstellen, wo die jeweilige Zapfsäule ausgewählt werden kann.

Der Kunde im Mittelpunkt: So ermöglichen Sie kundenfreundliche Kartenzahlungen beim Laden

Guter Kundenservice endet nicht mit dem Ladevorgang, sondern umfasst unkomplizierte, sichere Bezahloptionen. Die Möglichkeit, ohne App oder Vertrag spontan das E-Fahrzeug zu laden und dabei wie beim Einkaufen mit der bevorzugten Karte zu bezahlen, ist aus Kundensicht ein großes Plus. Mit einem Zahlungsdienstleister wie secupay können Betreiber von Ladestationen bargeldlose Bezahloptionen unkompliziert, schnell und kostengünstig einrichten.

Die secupay-Bezahllösungen für E-Ladestationen bietet Ihnen:

  • kundenfreundliches, leicht zu bedienendes Automatenterminal
  • technisch kompatibel mit allen gängigen Ladesäulen
  • modulare Bauweise und einfache Installation
  • Akzeptanz aller gängigen Bezahlmethoden: Girocard, Debit- und Kreditkarten
  • physische Kartenzahlungen per Chip oder kontaktlos per NFC
  • mobile Wallets wie Apple Pay und Google Pay
  • Überblick über alle Transaktionen und digitales Belegmanagement im Webportal
  • auf Wunsch: automatisiertes Paymentsplitting, also das Aufteilen von Zahlungsbeträgen auf verschiedene Stakeholder

Sie möchten kundenfreundliches Bezahlen beim Stromtanken anbieten? Wir unterstützen Sie bei der Erstausstattung oder beim Nachrüsten Ihrer Ladesäulen. Buchen Sie hier Ihren kostenlosen Beratungstermin.

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Betrugsversuche unter Missbrauch von secupay

Zur Zeit sind Betrugsversuche im Umlauf, bei denen Verbraucher und Unternehmer unter Missbrauch der secupay AG als Zahlungsdienstleister aufgefordert werden, Geld an eine fremde Kontoverbindung zu überweisen.

Es wird dabei vorgespiegelt, dass es sich um ein Treuhandkonto der secupay AG handelt.

Dies tritt aktuell im Zusammenhang mit hochpreisigen Gütern (z.B. beim Kauf von Wohnmobilen) auf. Sollten Sie Zweifel an der Seriosität haben, führen Sie keinesfalls Zahlungen durch und kontaktieren Sie uns per E-Mail an [email protected].

Der Sachverhalt wurde bereits strafrechtlich zur Anzeige gebracht.

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