Cashback-Aktionen - nur mit ZAG Lizenz
Für Unternehmen sind Cashback Aktionen ein beliebtes Marketingtool. Für die Durchführung der Aktionen beauftragen Unternehmen häufig Marketing-Agenturen, die neben der Konzeptionierung der Cashback Aktion auch die Auszahlung von Beträgen an Endkunden übernehmen. Dabei betreiben Agenturen oft unwissentlich Finanztransfergeschäfte. Ein solches Geschäft darf nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nur von lizenzierten Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden. Als Konsequenz kann die BaFin Bußgelder verhängen oder gar den Geschäftsbetrieb der Marketing-Agenturen, die Auszahlungen betreiben, einstellen. Einen Zahlungsdienstleister zu involvieren, stellt für Unternehmen und Agenturen prozesstechnisch und zeitlich oft einen großen Aufwand dar. Hier setzt secupay an und unterstützt mit einer einfachen “ready-to-use” Cash-Back-Lösung.
Über Cashback Aktionen
Für Unternehmen sind Cash Back Aktionen ein effektiver Weg, um treuen Kunden “Dankeschön” zu sagen, neue Kunden anzuwerben und gleichzeitig Warenkorbinhalte zu erhöhen. Das Cashback-Prinzip, zu Deutsch „Rückerstattung“ oder „Barauszahlung“, ist im Grunde ganz einfach: Kauft ein Kunde ein Cashback-Produkt, erhält er einen bestimmten Wert seines Einkaufes zurückbezahlt als “Geld Zurück Aktion”. Der entsprechende Betrag wird entweder direkt auf seinem Kundenkonto gutgeschrieben und kann bei Folgekäufen eingesetzt werden oder er wird bar bzw. auf sein Bankkonto ausbezahlt. Hersteller-Unternehmen kooperieren bei der Durchführung von Cash-Back Aktionen häufig mit spezialisierten Marketing-Agenturen, die im Rahmen der Zusammenarbeit oft auch die Auszahlungen der Kleinbeträge abwickeln. Dabei betreiben Agenturen Finanztransfergeschäfte, das nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nur von lizenzierten Zahlungsdienstleistern durchgeführt werden darf – und das kann von der BaFin geahndet werden.
Was ist ein Finanztransfergeschäft?
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) definiert als Finanztransfergeschäft im § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 „die Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers nur zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird (Finanztransfergeschäft)“.
Die Definition ist derart weit gefasst, dass zahlreiche Geschäftsmodelle unter Finanztransfer fallen. Stark vereinfacht besagt der Paragraf Folgendes: Es kann davon ausgegangen werden, dass jeder Geldtransfer von “fremdem” Geld an Dritte in einem Dreiecksverhältnis von Zahler, Zahlungsdienstleister und Zahlungsempfänger ein Finanztransfergeschäft darstellt. Bei vielen Cashback Aktionen sind dies: das werbetreibende Unternehmen, die Marketing-Agentur und der Endkunde. Die Agentur führt mit “fremdem” Geld, dem des Hersteller-Unternehmens, eine Geld-zurück-Auszahlung an den Endkunden aus. Gemäß der oben zitierten Richtlinie muss hierfür allerdings ein ZAG lizensierter Zahlungsdienstleister hinzugezogen werden, um die notwendige Sicherheit und Rechtmäßigkeit der Abläufe zu gewährleisten. secupay stellt in diesem Zusammenhang eine sofort nutzbare Payout-Lösung zu Verfügung, um ZAG-konforme Cashback-Aktionen durchzuführen.
Die praktische secupay Lösung für Cashback Aktionen
Die secupay AG hat als BaFin-zertifizierter Zahlungsdienst eine langjährige Expertise in der professionellen Abwicklung von großen Transaktionszahlen und -volumen. Unternehmen und Marketing-Agenturen, die vor der Herausforderung “ZAG-konforme Geld-Rückzahlung” stehen, erhalten hier schnelle und unkomplizierte Hilfestellung: Nach dem einfachen Onboarding und der Identifizierung kann direkt gestartet werden. Die Marketing-Agentur stellt die Payout-Daten zusammen. Über die secupay Schnittstelle oder das Webportal secuOffice werden diese in Form einer csv-Datei übergeben. Nach automatisierter Prüfung der eingereichten Datenliste erfolgt die Auszahlung – fehlerfrei und rechtssicher. In secuOffice finden Agenturen und Unternehmen jederzeit eine Übersicht über alle Auszahltransaktionen mit den dazugehörigen Details wie Datum, Betrag, Empfängerinformationen und individuellem Transaktions-Code. Diese Informationen können als csv-Datei heruntergeladen und offline weiterverarbeitet werden. Die Lösung ist ohne technische Integration nutzbar und erlaubt deshalb nach dem Onboarding einen Schnellstart ins Projekt. Die Preiskalkulation erfolgt ausschließlich in Abhängigkeit von der Anzahl und Höhe der ausgeführten Transaktionen und kommt ganz ohne fixe Kosten aus. secupay betreut namhafte Kunden, die eine zuverlässige und schnelle Lösung für ihre Cashback-Zahlungsvorgänge suchten, so auch einen Giganten in der Süßwarenherstellung oder einen bekannten Hygieneartikelhersteller.