PaymentWissen zahlt sich aus

Token Marktplatz & Plattformmodelle

Tokenisierung und Plattformmodelle im Aufwind Non Fungible Token (NFT)

Gastbeitrag von Alireza Siadat (Rechtsanwalt):
Non Fungible Token (NFT) waren in den vergangenen 18 Monaten in aller Munde. Egal ob Kunst, Musik, Sport, Sammlerstücke, Carbon Credits oder Edelmetalle, durch ihre Tokenisierung werden solche sog. Real World Assets (RWA) – oder auch Non-Bankable-Assets (NBA) genannt – den Verbrauchern als Investitions- und Sammlerobjekte digital zugänglich gemacht. Dabei wurde vermehrt auf die Tokenisierung durch NFTs (z.B. ERC 721 oder ERC 1155) gesetzt. Aber auch fungible Token (z.B. ERC 20) werden vor allem neuerdings vermehrt für die Tokenisierung von RWA verwendet. Der Vertrieb auf Marktplätzen und Plattformen erfordert jedoch die Beachtung besonderer aufsichtsrechtlicher Vorgaben.

Was bedeutet Tokenisierung von RWA?

Die „Tokenisierung von RWA“ wird von vielen Markteilnehmern salopp im täglichen Sprachgebrauch verwendet. Dabei mangelt es vermutlich den meisten Teilnehmern am Verständnis. Einfach gesagt, gibt es nicht „die Tokenisierung von RWA“. Jede Tokenisierung ist vom Einzelfall abhängig. Entscheidend ist zunächst, was im sog. Token-Kaufvertrag steht. Was kauft man mit dem Erwerb des Token? Letztlich verkörpern Token Rechte, Ansprüche oder bloße Informationen. Im Ausgangspunkt ist es entscheidend welches Gut tokenisiert werden soll. Handelt es sich um eine Sache? Ist diese beweglich oder unbeweglich? Sollen nur Urheberrechte tokenisiert werden oder sollen keine Rechte, sondern lediglich Informationen digitalisiert werden? Bei der Tokenisierung von unbeweglichen Sachen (Immobilien) ist nach gegenwärtiger deutscher Rechtslage die Tokenisierung des Eigentums an der Sache überhaupt nicht möglich. Denn für den Kauf und die Übertragung einer Immobilie sind zunächst ein notarieller Kaufvertrag und die Eintragung im Grundbuch zwingende Voraussetzungen. Für beides ist eine Interaktion (Unterschrift beim Notar und Eintragung ins Grundbuch) in der realen Welt erforderlich, für die es keine Blockchain-Alternative gibt. Bei der Tokenisierung von beweglichen Sachen ist ein Token überhaupt nicht erforderlich. Am Beispiel von Timeless Investments kann man erkennen, dass der Token nur als Nachweis für das Bruchteilseigentum dient, der Token aber nicht das Bruchteilseigentum verkörpert. Der Token folgt dem Eigentum und nicht umgekehrt. Bei Musik und sonstigem geistigen Eigentum verkörpert der Token meist Urheberrechte. Auch hier muss man genau darauf achten, was man mit dem Token erwirbt.

Marktplatz- und Plattformmodelle für den Sekundärmarkt

Die Tokenisierung von RWA fördert die Fungibilität bzw. die freie Handelbarkeit des Assets. Während im Primärmarkt (der Erstverkauf) die Tokenisierung dazu dient, dass Käufer aus aller Welt 24/7 das Gut kaufen können, ermöglicht die Tokenisierung, dass im Sekundärmarkt die Tokeninhaber untereinander handeln können oder Dritte von den originären Tokeninhabern Assets erwerben können. Genau dieses Marktplatz- bzw. Plattformmodell wird durch die Tokenisierung ermöglicht und gefördert.

Die Rolle des Payment Service Provider

Sowohl im Primärmarkt wie auch im Sekundärmarkt ist es entscheidend zu berücksichtigen, wie die Käufer und Trader die Token kaufen und bezahlen können. In der alten ICO (Initial Coin Offering) und der neuen NFT–Welt war es üblich, dass der Käufer oder Trader zum Erwerb und zur Bezahlung des Tokenkaufs zunächst seine Fiatwährung (Euro) in eine Kryptowährung (meist Ether bzw. ETH) umtauschen musste, um dann mit ETH den Token zu kaufen bzw. zu tauschen. Ein solcher Trade mag für alteingesessene Krypto-Player „normal“ und wohlmöglich auch bevorzugt sein. Aber genau diese Krypto-Player gehören meist nicht zur Zielgruppe von NFT- bzw. Token-Marktplätzen und -Plattformen. Vielmehr stellt die Web 2-Community die Zielgruppe der Token-Marktplätze/Plattformen dar. Diese Community ist jedoch in der Regel mit der Krypto-Zahlung nicht vertraut. Nur die wenigsten Verbraucher besitzen eine Krypto-Wallet und wissen, wie man Fiat gegen Krypto tauschen kann. Zudem ist dieser Zwischentausch kostenaufwendig, nutzerunfreundlich und stellt in den meisten Fällen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar, wofür man nicht so einfach den geeigneten Dienstleister ausfindig machen kann. Soweit Marktplätze planen sollten selbst einen solchen Fiat-Krypto-Tausch anzubieten, scheitert dies an der mangelnden Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel. Daher wird bei Token-Marktplätzen/Plattformen vermehrt auf die Zahlung durch Fiat gesetzt. Dies stellt für die Käufer und Trader auch eine benutzerfreundliche Option dar und steigert die UX (User Experience) der Token-Marktplätze und -Plattformen enorm. Denn den Käufern und Tradern wird die Zahlung per Kreditkarte, ApplePay und GooglePay ermöglicht. Was jedoch die meisten Startups, die einen Marktplatz oder eine Plattform aufsetzen wollen, nicht wissen ist, dass sie für solche Zahlungsmöglichkeiten einen Kooperationspartner, hier einen Payment Service Provider (PSP), benötigen. Denn diese Zahlungsoptionen stellen allesamt regulierte Zahlungsdienste dar, für die eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderlich ist. Hier hat sich vor allem bei deutschen Startups aus der Kryptoindustrie secupay positioniert. Viele Kryptounternehmen aus meiner Beratungspraxis vertrauen secupay, da diese nicht nur die oben genannten Zahlungsoptionen vollständig anbieten kann, sondern zudem dank ihrer Erfahrung mit Krypto-Startups weiß, was für Kryptunternehmen wichtig und möglich ist. Schon frühzeitig beim Aufsetzen eines Kooperationsmodells mit secupay hilft dieser PSP dabei die richtigen Weichen zu stellen. So sollten Kryptounternehmen frühzeitig darüber informiert sein, dass Sofort(überweisung) virtuelle, digitale oder Kryptowährungen mit einem hohen Risiko eingestuft hat, wodurch die Zahlungsoption „Sofortüberweisung“ für Kryptounternehmen eigentlich schon ausscheidet. PayPal ist ebenfalls für Kryptounternehmen ungeeignet, die ein Markplatzmodell anstreben, da PayPal kein Paymentsplitting ermöglicht. Auf solche Fallstricke weist secupay die Kryptounternehmen bereits beim Onboarding hin.

Aufsichtsrechtliche Besonderheiten

Während für Token-Marktplätze/Plattformen meist nur die UX, die Geschwindigkeit der Transaktion und die Kosten relevant sind, gibt es bestimmte aufsichtsrechtliche Besonderheiten, auf die der jeweilige PSP und die Token-Marktplätze/Plattformen achten müssen.

Zunächst ist es entscheidend was der Token rechtlich und aufsichtsrechtlich darstellt. Für die Teilnehmer sollte klar sein, ob der Tokenverkauf unter bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben steht. So erfordert in etwa der Verkauf von Vermögensanlagen und Wertpapieren ggf. einen gebilligten Prospekt der Aufsicht, was bei Security Token die Regel ist. Token-Marktplätze und -Plattformen benötigen für den Handel mit Kryptowerten meist entweder eine eigene Erlaubnis oder sollten unter einem sog. Haftungsdach eines regulierten Kooperationspartners agieren. Für den PSP ist neben dieser Bestätigung auch zwingend erforderlich nachzuvollziehen, wer die Käufer und Trader geldwäscherechtlich identifiziert und ggf. sanktionsrechtlich screent (Know-Your-Customer bzw. KYC). Meist ist es möglich bei Marktplatz- und Plattformmodellen solche Informationen im sog. KYC-Sharing zwischen den Teilnehmern zu teilen, ohne den Kunden mehrfach zu checken, was die UX jeder Plattform fördert. Für das richtige und strategische Setup einer Plattform ist daher die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen hilfreich.

Quellenangaben
Gastbeitrag von Kanzlei Annerton

Ich möchte mehr über Plattformen erfahren.

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