Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) unterscheidet zwischen Zahlungsdienstleistern und Zahlungsinstituten. Zahlungsinstitute sind laut ZAG „alle Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen.“ Zu den Zahlungsdienstleistern auch als Payment Service Provider (PSP) bezeichnet, zählen neben den Zahlungsinstituten auch Kreditinstitute und E-Geld-Institute.