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Mindestdisagio

Als Mindestdisagio wird die Gebühr bezeichnet, die mindestens, besonders bei Kleinstbeträgen, bei der Transaktionsabwicklung für einen Händer berechnet wird. Das Mindestdisagio wird nur dann fällig, wenn das anfallende Disagio einer Transaktion den entsprechenden Wert nicht erreicht.

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