Interview mit Experten H.P. Weber über das secupay Produkt Paymentlink.
Werden KK-Zahlungen oder Anzahlungen telefonisch oder per Email abgewickelt, kann das schnell zu einem großen Ärgernis für den Händler werden. Wieso?
Das ist richtig. Wenn der Händler die Zahldaten bspw. per Email oder das Telefon entgegen nimmt und damit selbst eine KK-Zahlung auslöst, kann es für Ihn ggf. unangenehm werden. Nämlich genau dann, wenn der Käufer behauptet, den Kauf nicht getätigt zu haben. Beispiele: Ein Hotelier löst mit den übermittelten KK-Daten des vermeintlichen Kunden selbst eine Anzahlung aus, reserviert ein Zimmer – und der Gast erscheint am Tag der Buchung nicht – ohne je storniert zu haben. Oder bestellte Ware wird nach selbst ausgelöster Zahlung verschickt – danach stellt sich heraus, dass das Produkt gar nicht vom Inhaber der Karte bestellt wurde, weil die Karte gestohlen wurde.Wer haftet in diesen Fällen?
Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich durch den Kunden selbst ausgelöst wurde, steht er in der Haftung. Man kann sich vorstellen, dass der Nachweis durch den Händler bei einer moto Transaktion per Telefon oder Email auch kaum zu erbringen ist. Kommen solche Chargebacks häufiger vor, kann der Händler zudem Probleme mit seinem Aquirer bekommen.



