Bezahlen an Ladesäulen: Kartenzahlung muss möglich sein
Ab sofort müssen neu geschaffene Ladestationen für Elektrofahrzeuge ab 50 kW Leistung bargeldlose Zahlungen mit Girokarte, Debitkarte oder Kreditkarte anbieten.
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Ab sofort müssen neu geschaffene Ladestationen für Elektrofahrzeuge ab 50 kW Leistung bargeldlose Zahlungen mit Girokarte, Debitkarte oder Kreditkarte anbieten.
Gastbeitrag von Alireza Siadat (Rechtsanwalt): Non Fungible Token (NFT) waren in den vergangenen 18 Monaten in aller Munde.
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Interview mit Experten H.P. Weber über das secupay Produkt Paymentlink. Werden KK-Zahlungen oder Anzahlungen telefonisch oder per Email abgewickelt, kann das schnell zu einem großen Ärgernis für den Händler werden. Wieso?
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