Allgemeine Geschäftsbedingungen secupay

Allgemeine Geschäftsbedingungen secupay

Die secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (im Folgenden: secupay) ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizensierter Zahlungstransferdienstleister.

Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Vertragspartners und von secupay bei der Abwicklung von Zahlungen im Sinne des

§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und den weiteren vertragsgegenständlichen Serviceleistungen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Hauptvertrag als „AGB“ und gemeinsam mit dem Hauptvertrag, den dort ebenfalls eingeschlossenen Besonderen Bedingungen, dessen Anlagen (z.B. Leistungsscheinen und etwaigen Nachträgen) als „Vertrag“bezeichnet. Der Vertragspartner und secupay werden gemeinsam „die Parteien“ genannt.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich einbezogener besonderer Bedingungen gelten:

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen secupay und dem Vertragspartner.
  2. Unter Ausschluss sämtlicher Bedingungen der Vertragspartner.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn secupay diesen in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat. Als Zustimmung gilt weder das Schweigen von secupay noch die widerspruchslose Durchführung angebotener Leistungen durch secupay.

Mit der Unterzeichnung und Übergabe bzw. Übermittlung eines Auftrags, Angebotes oder einer Servicevereinbarung erklärt der Vertragspartner zunächst ein verbindliches Vertragsangebot. secupay wird das Vertragsangebot des Vertragspartners unverzüglich prüfen und seine Entscheidung spätestens 14 Tage nach Eingang mitteilen bzw. durch die Übergabe der bestellten Waren oder durch die Freischaltung des Vertragspartners im secupay-System annehmen. secupay behält sich vor, das Vertragsangebot abzulehnen.

Die im Sinne dieser Bedingungen abzuwickelnden Zahlungstransaktionen werden durch den Vertragspartner auf elektronischem Weg unter Nutzung der von secupay zur Verfügung gestellten Schnittstellen eingereicht (Transaktionsanlage). Mit Transaktionsanlage überträgt der Vertragspartner seinen Zahlungsauftrag an secupay, welche diesen Auftrag nach Autorisierung und Freigabe der Transaktion ausführt. Soweit nichts anderes textlich vereinbart ist, erfolgt die Transaktionsabwicklung und Abrechnung in EUR. Der Vertragspartner ist nur zur Einreichung von auf EUR oder textlich vereinbarten Fremdwährungen lautenden Transaktionen berechtigt.

Ist neben EUR keine weitere Währung textlich vereinbart, gilt für alle eingereichten Transaktionen EUR als vereinbart. Die Abrechnung der durch secupay erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt vorbehaltlich abweichender textlicher Vereinbarungen in EUR.

Die Zahlungen werden auf einem Treuhandkonto der secupay AG im Namen des Vertragspartners entgegengenommen und von dort nach Maßgabe des zwischen secupay und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags an die Zahlungsempfänger ausgezahlt.


Ist kein Factoring vereinbart und kann secupay den eingereichten Zahlbetrag nicht innerhalb von sieben Tagen vereinnahmen (Nichtzahlung durch Zahler) bzw. Kommt es nach Vereinnahmung durch secupay zu einer Rückbelastung (bspw. Aufgrund einer Rücklastschrift oder eines Chargebacks), ist secupay von der Pflicht zur Erbringung der Zahlungstransferdienstleistung gegenüber den Zahlungsempfängern entbunden. Sollte der Zahlungsbetrag bereits an die Zahlungsempfänger ausgezahlt worden sein, erstattet der Vertragspartner secupay den ausgezahlten Brutto-Transaktionsbetrag innerhalb von sieben Tagen. secupay kann den Rückforderungsbetrag wahlweise mit anderen Forderungen des Vertragspartners gegen secupay verrechnen oder per Lastschrift einziehen.

secupay zahlt in der Regel einmal wöchentlich alle freigegebenen Zahlungen an den Vertragspartner aus. Der Vertragspartner kann bei Transaktionsanlage über die elektronische Schnittstelle eine Aufteilung des Auszahlungsbetrags (Angabe von Teilbetrag und Empfänger) auf ihn und/oder Dritte beauftragen, sofern diese im System der secupay vorab als Empfänger angelegt wurden und der Vertragspartner gegenüber dem Dritten eine Zahlungsverpflichtung aus dem Grundgeschäft (Transaktion) heraus hat.

Im Fall eines begründeten Verdachts des schuldhaften Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten des Vertragspartners, insbesondere bei vermehrten Reklamationen von Debitoren, Rückbelastungen, mehrfachen Einsatzes von falschen Konto- oder Kartendaten im Geschäftsbetrieb des Vertragspartners, bei manuell durchgeführten Transaktionen, bei einer überdurchschnittlichen Akzeptanz von Karten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgegeben wurden sowie beim Versand von Waren in Länder außerhalb des EWR ist secupay wahlweise berechtigt, Akzeptanzauflagen vorzugeben, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder Sicherungsleistungen zu fordern. Erzielen die Parteien keine Einigung über die zu ergreifenden Maßnahmen, so haben die Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Soweit secupay als Treuhänderin für den Vertragspartner als Treugeber tätig wird, wird secupay alle bei ihr eingehenden Zahlungsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten bei einem oder mehreren Kreditinstituten hinterlegen. Diese Treuhandkonten werden auf den Namen von secupay als offene Treuhandsammelkonten im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b ZAG geführt. secupay hat die Kreditinstitute, die die offenen Treuhandkonten führen, auf das Treuhandverhältnis hingewiesen. secupay wird sicherstellen, dass die in Satz 1 genannten Zahlungsbeträge jederzeit dem Vertragspartner zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer, für die sie gehalten werden, vermischt werden, insbesondere nicht mit eigenen Geldbeträgen. Es ist secupay gestattet, Beträge in Höhe von Ansprüchen, die zu Gunsten von secupay gegen den Vertragspartner bestehen, von den Treuhandkonten zu entnehmen. secupay hat den Vertragspartner auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto die in Satz 1 genannten Zahlungsbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem die in Satz 1 genannten Zahlungsbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Zahlungsbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.

Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der von secupay angebotenen Leistungen setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software (IT-System) den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der Dienstleistungen (vgl. die jeweils leistungsbezogenen Vereinbarungen und Beschreibungen) entspricht. Die für die Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist Aufgabe des Kunden. secupay informiert den Vertragspartner rechtzeitig, wenn sich Änderungen an den technischen Mindestanforderungen für die Nutzung der Dienstleistungen ergeben. Zur Abwendung eines wahrscheinlich möglichen Folgeschadens (z.B. beim Auftreten von Sicherheitslücken oder anderer IT-Schwachstellen) kann secupay diese Änderungen auch unverzüglich unter der Maßgabe der nachträglichen Mitteilung an den Vertragspartner (werktags binnen 24 Stunden) vornehmen.

Sofern secupay dem Vertragspartner Software für die angebotenen Leistungen zur Verfügung stellt, räumt secupay während der Vertragslaufzeit dem Vertragspartner eine auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der jeweiligen Software ein. secupay sichert dem Vertragspartner zu, zur Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes im vorstehenden Sinne berechtigt zu sein; entgegenstehende Rechte Dritter bestehen insoweit nicht. Jegliche Vervielfältigung, Umarbeitung oder Dekompilierung ist nur nach den engen einschlägigen Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG zulässig. Die Verantwortung für die Kommunikation über die Schnittstelle obliegt allein dem Vertragspartner, es sei denn, secupay hat einen Fehler der Schnittstelle mindestens grob fahrlässig verschuldet. Dies gilt auch in den Fällen, in denen secupay Module oder Scriptbeispiele zur Verfügung stellt.

Der Vertragspartner steht für die Richtigkeit sämtlicher aus seiner Sphäre übermittelten Transaktionsdaten ein. Den Vertragspartner trifft insoweit die Prüfungspflicht. Abweichungen zwischen dem vom Vertragspartner an secupay Erklärten und dem vom Vertragspartner Gewollten gehen zu Lasten des Vertragspartners.Der Vertragspartner steht für die Richtigkeit sämtlicher aus seiner Sphäre übermittelten Transaktionsdaten ein. Den Vertragspartner trifft insoweit die Prüfungspflicht. Abweichungen zwischen dem vom Vertragspartner an secupay Erklärten und dem vom Vertragspartner Gewollten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

secupay ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufgaben Dritter zu bedienen. secupay wird diese Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt auswählen und nur solche Firmen beauftragen, die die jeweils notwendigen Zulassungen besitzen und sich schriftlich gegenüber secupay auf die strikte Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet haben.

secupay bietet seine Dienste ganzjährig und täglich zwischen 0:00 und 24:00 Uhr an. Aus technischen Gründen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Funktionen für gewisse Zeiträume nicht verfügbar sind. Sofern es sich um routinemäßige Wartungsarbeiten handelt, bemüht sich secupay, diese im Vorfeld per E-Mail bekannt zu geben. secupay übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit der IT-Systeme (z. B. Systemausfälle, Nichtabrufbarkeit, Nichtverfügbarkeit oder Datenverlust), die secupay nicht verschuldet hat, insbesondere die auf Gründen beruhen, die secupay nicht beherrschen kann (z.B. Bedingt durch höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Absicherung der Infrastruktur bei Netzattacken, Schließen von Sicherheitslücken etc.). secupay haftet ferner nicht, wenn diese auf technischen oder betrieblichen Gründen beruhen, die secupay zwar zu vertreten hat, die aber eine Verfügbarkeit von 99 % der Stunden eines Kalenderjahres nicht unterschreiten. Angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen gelten nicht als Ausfall. Eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit stellen in diesen Fällen keine mangelhafte Leistung von secupay dar. secupay haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von secupay, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von secupayberuhen. Daneben haftet secupay ebenso für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von secupay, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von secupayberuhen. Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet secupay bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch der Höhe nach beschränkt auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das jeweilige Unternehmen vertraut und auch vertrauen darf und eine Verletzung dieser die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. secupay haftet nicht für einen entgangenen Gewinn. Die Haftung nach Produkthaftungsrecht sowie für Arglist und/oder Garantien bleibt unberührt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, secupay eine E-Mail-Adresse mitzuteilen, welche regelmäßig (an Bankarbeitstagen mindestens einmal täglich) abgefragt wird. Sollte sich diese E-Mail-Adresse ändern, verpflichtet sich der Vertragspartner dies unverzüglich mitzuteilen.

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Vertragspartner secupay Änderungen der Firma, des Geschäftszwecks, der wirtschaftlich Berechtigten, der vertretungsberechtigten Personen, wesentliche Verschlechterung seines Vermögens, Änderungen der Kontaktdaten (postalische Anschrift, E-Mail, Telefon) sowie der Bankverbindung unverzüglich mitteilt. Die Eintragung der Änderungen in oder deren Löschung aus einem öffentlichen Register enthebt den Vertragspartner nicht von dieser Mitteilungspflicht gegenüber secupay. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

secupay behält sich die Möglichkeit vor, Ihre im Zuge der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Mail-Adressen für den Versand von Informationsschreiben mit Direktwerbung für gleiche sowie für ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Gegen diese Verwendung können Sie jederzeit per E-Mail an [email protected] oder am Ende jedes Informationsschreiben per Link widersprechen.

Die von secupay genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich textlich (Textform § 126b BGB) etwas anderes vereinbart wurde. Im Übrigen kommt secupay erst dann in Verzug, wenn der Vertragspartner secupay textlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Alle vereinbarten Entgelte sind Nettopreise zzgl. der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Ust).

Der Vertragspartner erhält die Rechnung für die laufenden Leistungen per E-Mail im PDF-Format zugesandt. Die Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Postalische Rechnungen können auf Anfrage gegen eine Gebühr von 3,75 EUR pro Rechnung übersandt werden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche ihm erteilten Abrechnungen, eingereichte Zahlungstransaktionen und Bankgutschriften unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung bzw. der Transaktionseinreichung auf die inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich textlich mitzuteilen. Bei nicht fristgerechten Reklamationen haftet secupay nicht für hieraus resultierende Schäden und ist berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung
der verspäteten Reklamation zu verlangen.

Für den Einzug der fälligen Entgelte erteilt der Vertragspartner secupay ein SEPA-Firmenlastschriftmandat. Für jede vom Vertragspartner zu vertretende Rücklastschrift wird eine Gebühr i.H.v. 8,00 EUR zzgl. der jeweils angefallenen Bankgebühren fällig. Gerät der Vertragspartner mit einer Rechnung länger als 14 Tage in Zahlungsverzug ist secupay nach einmaliger textlicher Mahnung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen.

secupay ist berechtigt und wird nach Möglichkeit versuchen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Vertragspartner innerhalb der laufenden Geschäftstätigkeit zu verrechnen. Daneben hat secupay das Recht, offene Posten des Vertragspartners durch Einzug von der an secupay übermittelten Bankverbindung des Vertragspartners einzuziehen.

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Zahlungsansprüche des Vertragspartners gegenüber secupay weder abgetreten noch verpfändet werden. Der Vertragspartner darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtbeschluss festgestellt sind oder von secupay unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung sind synallagmatisch miteinander verknüpft.

Die Zahlungsdienstleistungen erbringt die secupay als eigenständig verantwortliche Stelle, da es sich für den Vertragspartner um die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen handelt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das Rechtsgeschäft zwischen Anbieter und Zahler bzw. Zahlungsempfänger (Betroffenen) und die daraus resultierende Inanspruchnahme der Zahlungstransferdienstleistung nach ZAG gemäß Art. 6 lit. b, c und f DSGVO. Insofern durch aufsichtsrechtliche oder gerichtliche Entscheidungen eine andere Beurteilung der Auftragsverarbeitung getroffen wird, verpflichten sich secupay und der Vertragspartner zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags im Sinne des Art. 28 DSGVO. secupay und der Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen überlassen werden, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Vertragsbeendigung vertraulich zu behandeln und nur im vertraglich zulässigen Rahmen an Dritte weiterzugeben. Für alle Daten besteht Zugriffsschutz und regelmäßige Sicherungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen und in dem für secupay erforderlichen Rahmen. secupay verpflichtet sich, beauftragte Dritte schriftlich auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Kunden die Speicherung persönlicher Daten im secupay-System offenzulegen und wenn erforderlich die dafür nötigen Zustimmungen einzuholen. Soweit secupay Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet, werden diese nach Wegfall des Verarbeitungszweckes so gelöscht, dass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist. Dem Löschen steht das Anonymisieren gleich.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Zahlungssicherheitsvorfällen, einschließlich Datenschutzverletzungen und bei Ermittlung vermuteter oder tatsächlicher strafbarer Handlungen Dritter, mit secupay und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Verstößt der Vertragspartner gegen Bestimmungen dieses Vertrages ist secupay nach eigener Wahl berechtigt, wahlweise je Fall bzw. betroffener Transaktion eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR oder das Durchschnittsentgelt der vergangenen 3 Monate vor Vertragsverletzung für die Dauer des Verstoßes zu berechnen oder den Vertrag bei fortgesetzten oder schwerwiegenden Verstößen aus wichtigem Grund zu kündigen.

Sollte secupay es unterlassen, im Hinblick auf einen Verstoß oder einer Pflichtverletzung durch den Vertragspartner oder Dritte zu reagieren, stellt dies keinen Verzicht auf das Recht dar, im Falle anschließender oder vergleichbarer Verstöße Maßnahmen zu ergreifen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, secupay von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich Nebenforderungen und Kosten der angemessenen Rechtsverfolgung) freizustellen, die einem Dritten aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages, aufgrund einer Rechtsverletzung oder aufgrund der vertragswidrigen Nutzung der von secupay angebotenen Dienstleistungen durch den Vertragspartner, seine Mitarbeiter oder Vertreter gegenüber secupay geltend machen. secupay verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über eine Inanspruchnahme durch einen Dritten im vorstehenden Sinne zu informieren und ihm zugleich die Möglichkeit der Entscheidung über das weitere Vorgehen binnen angemessener Frist einzuräumen.

Ist keine Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Vertrag durch den Vertragspartner jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat und seitens secupay ordentlich mit einer Frist von zwei (2) Monaten gekündigt werden. Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Vertragspartner kann den Vertrag bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe grundsätzlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Vertragspartner vor Ablauf der Vertragslaufzeit und im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch secupay aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragspartners ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung für den Zeitraum bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt verpflichtet. Der zu leistende Schadensersatz bemisst sich pauschaliert für jeden Monat der hypothetischen Restlaufzeit nach dem Durchschnittsentgelt ohne Umsatzsteuer der letzten drei dem Monat der Kündigung vorausgegangenen Kalendermonate. Der Vertragspartner kann gegenüber secupay darlegen, dass secupay ein geringerer Schaden entstanden ist.

secupay hat das Recht, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Besonderen Bedingungen geänderten Anforderungen anzupassen. Die Anpassung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten textlich angekündigt. Sofern bis zum Wirksamwerden kein Widerspruch des Vertragspartners erfolgt, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt. Der Widerspruch bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform gemäß § 126b BGB. Wird der Widerspruch rechtzeitig und formgerecht erhoben, gelten die ursprünglichen Geschäftsbedingungen fort. secupay behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund, jedoch ohne Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vertragspartner, zu kündigen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzungen und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform.

Der Geschäftssitz von secupay in Pulsnitz ist Erfüllungsort. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Gerichtsstand ist vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstands der Geschäftssitz von secupay; secupay ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen.

Stand: 15.12.2023

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